Beihilfen der Gemeinde
Die Beihilfen bzw. Förderungen gelten nur für Bewohner und Grundbesitzer der Marktgemeinde Bad Waltersdorf:
Lehrlingsförderung für Betriebe
Betriebe in der Marktgemeinde Bad Waltersdorf, welche Lehrlinge aufnehmen, die ihren Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde haben, erhalten eine einmalige Lehrlingsförderung von € 363,–.
Mobilitäts-Scheck für Lehrlinge & Studierende
Förderung der Marktgemeinde Bad Waltersdorf für Lehrlinge und Studierende mit weiten Anfahrtswegen zur Arbeit bzw. Studienort mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Bad Waltersdorf mit bis zu € 200,– im Jahr.
Hier gehts zum Formular für Lehrlinge...
Hier gehts zum Formular für Studierende...
Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining
Allen Führerscheinneulinge gewährt die Gemeinde nach dem PKW-Fahrsicherheits-
training einen einmaligen Zuschuss von € 100,–. Mitzubringen ist die Urkunde.
Fahrtkostenzuschuss Kindergarten
Ist der Wohnort des Kindes vom Kindergarten mehr als 1 km Luftlinie entfernt, so erhalten die Eltern automatisch einen Fahrtkostenzuschuss von € 100,– pro Kind.
Geburtenbeihilfe
Die Marktgemeinde Bad Waltersdorf gewährt für die Geburt eines Kindes eine einmalige Beihilfe (€ 100,–Bargeld und ein Säuglingspaket im Wert von € 50,–)
Dieses Paket übergibt der Bürgermeister während seiner Amtsstunden (dienstags, 14 - 16 Uhr).
Zuschuss für die Bepflanzung von Bäumen
Unterstützt werden Neuanpflanzungen von Bäumen (Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschke oder Laubbaum) mit einem Betrag von € 4,– bis € 11,– (je nach Sorte). Je GrundbesitzerIn (Familie) werden max. fünf Bäume pro Jahr gefördert.
Bei Fragen steht Ihnen der Bürgerservice zur Verfügung.